Service

Anwaltskosten

Berechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach Vereinbarung. Für die erste Beratung schlagen wir die Abrechnung nach Zeitaufwand vor. Danach erfolgt die Abrechnung nach Zeit oder RVG. Je nach Verfahrensart, Wert und Umfang berechnen sich die Gebühren individuell, in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach dem Gegenstandswert. Wir berechnen Ihnen vorab die voraussichtlichen Kosten und bei Gerichtsverfahren gegebenenfalls Ihr Risiko.

Notarkosten

Die Notarkosten werden von allen Notaren einheitlich nach der Kostenordnung, einem Bundesgesetz, für jeden Einzelfall individuell, in der Regel nach dem Gegenstandswert, berechnet.

Beispiele ( incl. MwSt.):

Kaufvertrag für Haus mit Grundstück:
Kaufpreis 150.000,00 Euro, Notarkosten ca. 1.300,00 Euro

Übergabevertrag Eltern/Kinder:
Verkehrswert Hausgrundstück 100.000,00 Euro
Notarkosten ca. 700,00 Euro

Testament (Einzelperson):
Vermögenswert 50.000,00 Euro
Notarkosten ca. 210,00 Euro

Testament (Ehepaar):
Vermögenswert 50.000,00 Euro
Notarkosten ca. 420,00 Euro

Vorsorgevollmacht:
Vermögenswert 100.000,00 Euro
Notarkosten ca. 270,00 Euro
Vermögenswert 10.000,00 Euro
Notarkosten ca. 120,00 Euro

Beglaubigungen von Unterschriften:
Wert 10.000,00 Euro
Notarkosten ca. 20 Euro, mit Einwurf ca. 50 Euro

Gründung GmbH (komplett):
2 Gesellschafter
Notarkosten ab ca. 650,00 Euro

Gründung UG-haftungsbeschränkt und Anmeldung ab ca. 150,00 Euro

Rechtsschutzversicherung

Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen. Die Zusage der Kostenübernahme holen wir auf Wunsch für sie ein.

Prozesskostenhilfe

Soweit bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden und Erfolgsaussichten bestehen, können die Gerichte für die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten Prozesskostenhilfe bewilligen.

Kostenerstattung

Die Anwaltskosten sind unter bestimmten Voraussetzungen durch den Prozessgegner oder Dritte zu erstatten:

Im Zivilprozess trägt der unterliegende Teil alle Kosten. Bei nur teilweisem Prozesserfolg verteilt der Richter die Kosten, bei Vergleichen werden die Kosten oft geteilt. Bei Verkehrsunfällen und anderen Schadenersatzansprüchen muss der Schadensverursacher (oder dessen Versicherung) die Kosten tragen.

Bei Forderungen (Inkasso) trägt der Schuldner die Anwalts-und Gerichtskosten, wenn er sich im Verzug befindet. In Arbeitsgerichtssachen gibt es grundsätzlich keine Erstattung von Anwaltskosten. Jeder trägt seine Kosten selbst.

Zinsen

Der gesetzliche Zinssatz für Verzugszinsen ist bei Ansprüchen von Unternehmen gegenüber Verbrauchern 5% über dem Basiszins, zwischen Unternehmen 8% über dem Basiszins. Der Basiszins wird halbjährlich von der Bundesbank festgesetzt.