Notare

Der Notar ist der unparteiische und unabhängige Berater aller an der Urkundstätigkeit Beteiligten.

Die Tätigkeit der Notare ist deshalb ein gesonderter Aufgabenbereich unserer Kanzlei.

Der Notar ist zuständig für:

  • Grundstücksangelegenheiten wie Kaufverträge, Übertragungen, Grundschuldbestellungen und -löschungen
  • Erbrechtliche Lösungen wie Testamente, Erbverträge, Erbscheinanträge
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Gesellschaftsrechtliche Fragen wie GmbH-Gründungen, Umwandlungen, Anmeldungen zum Handelsregister, Vereinsgründungen
  • Landwirtschaftliches Erbrecht wie Hofübergabe, Altenteile
  • Wohnungseigentum, Erbbaurecht
  • Beglaubigungen
  • Legalisierungen und Apostillen im Auslandsverkehr