Notare
Der Notar ist der unparteiische und unabhängige Berater aller an der Urkundstätigkeit Beteiligten.
Die Tätigkeit der Notare ist deshalb ein gesonderter Aufgabenbereich unserer Kanzlei.
Der Notar ist zuständig für:
- Grundstücksangelegenheiten wie Kaufverträge, Übertragungen, Grundschuldbestellungen und -löschungen
- Erbrechtliche Lösungen wie Testamente, Erbverträge, Erbscheinanträge
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Gesellschaftsrechtliche Fragen wie GmbH-Gründungen, Umwandlungen, Anmeldungen zum Handelsregister, Vereinsgründungen
- Landwirtschaftliches Erbrecht wie Hofübergabe, Altenteile
- Wohnungseigentum, Erbbaurecht
- Beglaubigungen
- Legalisierungen und Apostillen im Auslandsverkehr